Gablung


Die 5 Batzen Stadt

1100 Einwohner & 700 Falken
Herrscher: Keifar von Gablung
Grafschaft: Flusslande
"Fünf Batzen für diese Flasche?!" - es wird gehandelt, gefeilscht und geschachert in Gablung, von Sonnaufgang bis Sonnenuntergang. Die Preise steigen und fallen mit der Jahres- und Tageszeit und -natürlich- mit der Laune des Verkäufers. Unweit der Stelle gelegen, an der Silberlauf in die Weisswasser mündet, ist Gablung eine wichtige Sammelstelle für das Getreide, Vieh und Wolle aus den Flusslanden. In zahlreichen Webereien und Spinnereien wird die Wolle und der Flachs weiter zu Stoffen und Tüchern verarbeitet. Flosse mit Kakaobohnen aus den Fenlanden treffen zusätzlich ein, kleine Ladungen werden zu grösseren zusammengestellt und nach Kalminth weiter verschifft. Umgekehrt werden die Lieferungen aus dem Hafen von Kalminth weiter ins in Landesinnere gebracht und fliegende Händler kaufen hier die Waren für ihre nächste Fahrt. Der Legende nach entstand Gablung, als an dieser Stelle der erste Handel getätigt wurde -angeblich wechselte ein Falke für 5 Batzen den Besitzer- und weder ein Gildenhaus noch eine Wechselstube waren vorhanden, um den Handel ordentlich durchführen zu koennen, noch ein Gasthaus, um den Handel gebührend zu beenden. Ausser dem zweifelhaften Ruf der Stadtwache ist Gablung berühmt dafür, den heissesten Avanar-Tempel Neuandoriens zu besitzen. In den inneren Räumen des Tempels treten an Wand und Boden kleine Flammen aus den Ritzen zwischen den Steinen. Sie tauchen die fensterlosen Räume des Heiligtums ins flackerndes, heisses Licht.

Keifar
Baronin zu Gablung
In Gablung logiert häufig das "Labyrinth der Helden", in dem junge Flösser ihre "Mutproben" bestehen und Möchtegern-grosshändler ihre körperliche und geistige Gewandtheit unter Beweis stellen. Der Sitz der Baronin Kaifar von Hohengablung liegt etwas ausserhalb der Stadt und überblickt die Stadt und die beiden Flüsse. Bekannte Einwohner sind neben der Baronin ihre Tochter Saskia und ihr berühmt-berüchtiger Sohn Hadubrand (Aufenthaltsort unbekannt).